Unter Fuchsjagd versteht man die Bejagung von Füchsen. In Europa betrifft dies in der Regel den Rotfuchs. Der Fuchs ist in Deutschland ganzjährig jagdbar, wobei die Bundesländer Abweichungen festlegen können. Eine strafbewehrte Ausnahme ergibt sich jedoch grundsätzlich aus dem Bundesjagdgesetz (BJagdG): Hiernach dürfen in den Setz- und Brutzeiten die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere so lange grundsätzlich nicht bejagt werden, bis die Jungtiere selbständig werden. Da sich bei Füchsen auch die Rüden an der Aufzucht der Jungtiere beteiligen, ist davon auszugehen, dass in der Zeit vom 1. März bis mindestens zum 15. Juni alle Altfüchse für die Aufzucht von Jungfüchsen notwendige Elterntiere im Sinne des Gesetzes sind, sofern das gesamte Geheck nicht vorher erlegt oder gefangen wurde. In Deutschland wurden im Jagdjahr 2013/14 380.691 Füchse erlegt, im Jagdjahr 2014/15 waren es 457.815.

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