Mit dem Begriff Autokephalie wird die kirchenrechtliche Unabhängigkeit regionaler Volkskirchen bezeichnet, unabhängig vom Patriarchat von Konstantinopel.

Kennzeichen der Autokephalie ist die Möglichkeit, aus den eigenen Reihen Oberhäupter zu wählen, Patriarchen und Metropoliten, selbstständig Gesetze zu begeben und Heilige zu kanonisieren. In Dogmatik und Kultus wird dagegen die Einheit der autokephalen Kirchen untereinander und mit Konstantinopel gewahrt.

Autokephale Kirchen sind die orthodoxen und altorientalischen Kirchen. Die meisten orthodoxen Kirchen sind autokephal.

Autokephale Volkskirchen sind daher relativ unabhängig. Sie unterstehen nicht dem Patriarchen, Metropoliten, Erzbischof oder Katholikos oder Synode eines anderen Landes. Im Gegensatz dazu hat in den autonomen orthodoxen Kirchen, die meist recht klein sind, bei der Benennung des Oberhauptes eine übergeordnete Kirche ein Mitspracherecht, d. h. eine autonome Kirche hat weniger Autonomie als eine autokephale Kirche.

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