Nach der geltenden Verfassung gilt seit 1992 Swahili mit Englisch als eine der offiziellen Sprachen des Parlamentes, jeder Kandidat muss Kenntnisse der Sprache nachweisen.

Alle Beschlüsse des Parlamentes sind aber auf Englisch zu fassen. Auf der unteren Ebene der Gerichte ist Swahili als Verhandlungssprache zugelassen, Niederschriften und Urteile sind hingegen auf Englisch auszufertigen. Die öffentlichen Verwaltungen dürfen im Verkehr mit dem Bürger Englisch und Swahili verwenden. Im Entwurf der neuen Verfassung sind Englisch und Swahili als die beiden offiziellen Sprachen des Staates vorgesehen, Swahili außerdem als nationale Sprache.

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