Im Jahr 2015 feierten die Vereinten Nationen (VN) den 70. Jahrestag ihrer Gründung.

In der Präambel der VN-Charta von 1945 haben sich die Mitgliedsstaaten zu ihrem festen Entschluss bekannt, nicht nur den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, sondern auch den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern.

Dementsprechend zählen die Sicherung nachhaltiger Entwicklung und der Schutz der Menschenrechte heute ebenso zum Aufgabenprofil der Weltorganisation wie die Stärkung des Völkerrechts und die Leistung humanitärer Hilfe. Angesichts wachsender Herausforderungen geraten die VN zunehmend unter Druck und in die Kritik. Ein gängiger Vorwurf lautet, die Organisation sei zu schwerfällig und durchsetzungsschwach. Allerdings verfügt keine andere internationale Institution über ein vergleichbares Maß an globaler Reichweite, thematischer Bandbreite und Legitimität. In der VN-Charta sind die universellen Werte und zentralen Prinzipien des Zusammenlebens der Staatengemeinschaft verankert; und bereits 193 Staaten haben sich durch ihre Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen diesen Werten und Prinzipien völkerrechtlich verpflichtet.

Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR wurden 1973 als Vollmitglieder in die VN aufgenommen.

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