Jeder Mensch hat einen einzigartigen Fingerabdruck. Durch die spezielle Anordnung der sogenannten Papillarlinien an den Fingern und der Handinnenfläche kann eine Person eindeutig identifiziert werden. Deswegen gehört die Analyse des Fingerabdrucks seit etwa 100 Jahren standardmäßig zu den Ermittlungsmethoden zur Aufklärung eines Verbrechens.

Untersucht werden Fingerabdrücke mit Hilfe des Fingerabdruckverfahrens. Das Fachwort dazu heißt Daktyloskopie, was wörtlich übersetzt "Fingerschau" bedeutet (griech. "daktylos" = Finger und "skopein" = schauen). Experten für Fingerabdrücke werten unter anderem Tatortspuren aus und sind für die Personenerkennung zuständig.

Fingerabdrücke konnten sich als Beweismittel in der Kriminalistik durchsetzen, weil sie einmalig und unveränderlich sind. Außerdem lassen sich sie sich in bestimmte Grundmuster einteilen.

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