In der deutschen Schulgrammatik wird der Nominativ auch 1. Fall oder "Wer-Fall" genannt.

Nominativ (von lateinisch nominare ‚benennen‘) ist in der Grammatik die Bezeichnung für einen Kasus (Fall), der vor allem zur Kennzeichnung des Subjekts im Satz dient, für den es aber auch typisch ist, dass er in freier Verwendung eines Substantivs auftreten kann (d. h. unregiert), zum Beispiel im Deutschen in der Anrede. Der Nominativ wird dann auch als Zitierform oder „Grundform“ eines Substantivs gebraucht.

Bsp. für den Nominativ und die "Wer-Frage": „Der Enkelsohn spielt im Garten.“ – „Wer spielt im Garten?“ – „Der Enkelsohn.“

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