Stammkapital bezeichnet die Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen bei einer GmbH, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.

In Höhe des Stammkapitals unterliegen die Gesellschafter zum Schutz der Gläubiger besonderen Pflichten der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens.

Der Begriff Stammkapital ist in Deutschland auf die GmbH beschränkt und wird ausschließlich im GmbH-Gesetz verwendet.

Es verbindet mit dem Stammkapital ein Mindestkapital, um nicht von vornherein den Gläubigern der GmbH eine zu geringe Haftungsmasse für Gesellschaftsschulden zur Verfügung zu stellen. Grund ist, dass die GmbH zu den Kapitalgesellschaften gehört, bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist und das Privatvermögen der Gesellschafter im Regelfall für Gesellschaftsschulden nicht zur Verfügung steht.

Nicht zu verwechseln ist das Stammkapital mit den Stammeinlagen. Letztere sind die Beiträge eines einzelnen Gesellschafters, mit denen er sich an der Gründung der GmbH beteiligt. Die Summe aller Stammeinlagen ergibt das Stammkapital.

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