Wofür steht der Oberbegriff "Plebiszit"?
Das Plebiszit ist ein Oberbegriff, der alle Formen von Volksabstimmungen, Volksentscheiden, Referenden, Bürgerentscheiden, Volksbefragungen und vergleichbaren Instrumenten mehr umfasst.
Auch Volksinitiativen, (Anträge auf ein) Volksbegehren und Bürgerbegehren können zu den plebiszitären Elementen gezählt werden. Sofern ein Plebiszit in verbindlicher Form den Beschluss eines Gesetzes oder Verfassungsartikels bewirkt, ist es Teil der Volksgesetzgebung eines Staates.
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