Eine gesetzliche Führerscheinpflicht auf allgemeinen deutschen Binnengewässern besteht für Motorboote ab einer Schubkraft von 15 PS.

Sie wurde im Jahre 2013 von 5 PS heraufgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für Seegewässer und den Rhein. Dort bleibt die Begrenzung auf 5 PS bestehen.

Für Motorboote ab einer Länge von 15m besteht eine grundsätzliche Schein- bzw. Patentpflicht für alle deutschen Gewässer.

Mehr Infos: www.bussgeldkatalog.org