Bis wieviel PS darf man ein Motorboot ohne Führerschein auf deutschen Binnengewässern fahren?
Eine gesetzliche Führerscheinpflicht auf allgemeinen deutschen Binnengewässern besteht für Motorboote ab einer Schubkraft von 15 PS.
Sie wurde im Jahre 2013 von 5 PS heraufgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für Seegewässer und den Rhein. Dort bleibt die Begrenzung auf 5 PS bestehen.
Für Motorboote ab einer Länge von 15m besteht eine grundsätzliche Schein- bzw. Patentpflicht für alle deutschen Gewässer.
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www.bussgeldkatalog.org