Der Gesetzgeber führte die Notwendigkeit einer Prüfbescheinigung für Mofas erst am 01.04.1980 ein. Wer bis zu diesem Tag sein 15. Lebensjahr vollendet hatte, durfte ein Mofa ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung im Straßenverkehr führen und durfte es dann auch natürlich weiterhin.

Jüngere Menschen werden jedoch nicht sehr hart bestraft, denn gesetzlich wird es als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat angesehen, wenn sie diese Prüfbescheinigung nicht vorweisen können. Dieses wird in der Regel mit einem Bußgeld in Höhe von € 20.- geahndet.

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