Als Rote Liste gefährdeter Arten oder nur Rote Liste, im Original ursprünglich Red Data Book, bezeichnet man die von der Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) veröffentlichten Listen weltweit vom Aussterben gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und, von dieser Verwendung abgeleitet, andere Verzeichnisse gefährdeter Arten mit ähnlicher Zielsetzung.

Sowohl von der IUCN als auch von anderen internationalen Organisationen, Staaten, politischen Gliederungen wie Bundesländern oder von Naturschutzverbänden werden Listen mit geographischer oder taxonomischer Beschränkung veröffentlicht, die ebenfalls Rote Liste genannt werden. Heute gibt es, neben Roten Listen gefährdeter Arten, auch solche gefährdeter Biotoptypen.

Rote Listen gelten als wissenschaftliche Fachgutachten zum Aussterberisiko von Arten, die Gesetzgebern und Behörden als Grundlage für ihr Handeln in Bezug auf den Arten-, Natur- und Umweltschutz dienen sollen. Nur in wenigen Staaten, so in der Schweiz, sind sie rechtswirksam.

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