Ein ABC-Alarm warnt vor einer drohenden Gefahr, die vom Einsatz atomarer (nuklearer), biologischer oder chemischer Kampfstoffe (ABC-Waffen) ausgeht.

Er wird auch CBRN-Alarm (chemisch, biologisch, radiologisch und nuklear) genannt.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Bevölkerung durch die zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslands gewarnt. Eine Warnung erfolgt üblicherweise über den Rundfunk oder durch Lautsprecherdurchsagen vor Ort. Die früher für ABC- und Fliegeralarm verwendeten Zivilschutzsirenen des Bundes wurden Ende 1992 außer Betrieb genommen, allerdings werden solche Installationen zum Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes zum Teil noch auf kommunaler Ebene weiter genutzt. Eine flächendeckende ABC-Alarmierung mittels Sirenen ist in Deutschland jedoch nicht mehr vorgesehen. Das Sirenensignal eines ABC-Alarms ist eine einminütige Sequenz, in welcher ein permanent auf- und abschwellender Heulton zweimal für je fünfzehn Sekunden unterbrochen wird. Nach einer Pause von 30 Sekunden erfolgt eine Wiederholung dieser Sequenz.

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