Persona non grata (lateinisch für unerwünschte Person) bezeichnet den Status eines Angehörigen des diplomatischen Dienstes oder einer anderen Person, deren Aufenthalt von der Regierung des Gastlandes per Notifikation nicht mehr geduldet wird.

Das Gegenteil ist die "persona grata" beziehungsweise die "persona gratissima".

Diplomaten besitzen im Gastland diplomatische Immunität, was sie vor strafrechtlicher Verfolgung schützt. Dem Gastgeberland bleibt im Falle einer Straftat nur die Möglichkeit, den Diplomaten des Landes zu verweisen, indem es ihn zur Persona non grata erklärt. In diesem Fall haben die Diplomaten das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen.

Die Erklärung zur Persona non grata betrifft mittelbar auch die Familien der ausgewiesenen Diplomaten, da deren Aufenthaltserlaubnis in der Regel vom diplomatischen Status abhängt.

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