Die Europäische Gottesanbeterin ist die einzige in Mitteleuropa vorkommende Vertreterin der Ordnung der Fangschrecken. In Deutschland ist sie in der Roten Liste der Geradflügler in die Kategorie 3 („gefährdet“) eingruppiert und genießt nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung besonderen Schutz. Deshalb darf sie u. a. weder gefangen noch gehalten werden. Die Art wurde zum Insekt des Jahres 2017 erklärt.

Wie auch bei anderen Fangschreckenarten kommt es gelegentlich vor, dass das Weibchen von Mantis religiosa vor, während oder nach der Paarung das Männchen auffrisst.

Dies konnte unter anderem durch Freilandstudien bestätigt werden. Während die Männchen mancher Mantodeen-Arten einen ausgeprägten Balztanz ausführen, um vom Weibchen nicht als Beute angesehen zu werden, konnte ein derartiges Verhalten bei Mantis religiosa bisher nicht festgestellt werden.

Einige Tage nach der Begattung schreiten die Weibchen zur Eiablage. Die Eier werden nicht einzeln, sondern immer zu mehreren in einer sogenannten Oothek abgelegt; dabei handelt es sich um ein Gelege in einer schnell erhärtenden Schaummasse, das in der Regel 100–200 Eier enthält. Im Herbst verenden die erwachsenen Tiere, während die Eier mit den Embryonen in den durch ihre spongiöse Schutzhülle ausgezeichnet isolierten Ootheken überwintern.

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