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Was ist Familienhilfe nach §31 SGB VIII?
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) ist ein Regelangebot der Jugendhilfe. Sie schließt die gesamte Familie mit ein und dient speziell für Familiensituationen, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes/der Kinder gefährdet ist. Sie wird als sozialraumorientierte Hilfe gesehen. Klaus Wolf beschreibt in seinem Buch drei wesentliche Merkmale der SPFH:
1. Adressat ist die ganze Familie, beziehungsweise das „System“ und all ihre Mitglieder.
2. Sie findet überwiegend aufsuchend in der Wohnung der Familie statt und
3. bezieht sich sowohl auf Erziehungsthemen als auch auf alle anderen Probleme der Familie, bzw. ihr Mitglieder (z. B. Wohnsituation und Finanzen, Tages- und Wochenstruktur,
Krankheiten, Beziehungen der Familienmitglieder untereinander und zu anderen und weitere).
Diese Hilfe ist eine aufsuchende, familienbezogene Hilfe und basiert meist auf Freiwilligkeit seitens der Familien. Ausgenommen sind dabei Situationen, bei denen das Familiengericht das Aufsuchen einer SPFH vorschreibt. Die Familienstrukturen sind sehr unterschiedlich, sie reichen von Ein-Elternteil-Familien bis hin zu Patchworkfamilien.
Mehr Infos:
de.wikipedia.org
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