Necrografen sind dafür Verantwortlich, Nachrufe für verstorbene zu erstellen. Ein Nachruf ist die Beurteilung, Bewertung und ggf. Würdigung des Lebens und der Leistungen einer verstorbenen Person. Im heutigen Sprachgebrauch sind Nachruf und Nekrolog Synonyme.

Das Verb nachrufen ist seit Kaspar von Stieler belegt, er umschreibt es lateinisch Sectari aliquem clamore per vias. ‚Jemanden mit lautem Rufen durch die Straßen verfolgen.‘. Für das Nomen Nachruf ist keine frühere Quelle bekannt als Philipp von Zesens „Hoch-deutscher Helikon“, er verwendet es jedoch abweichend von Stieler zur Verdeutschung des Fremdwortes „Echo“.

In den Gedichten von Johann Christian Günther tritt „Nachruf“ häufiger auf, bei ihm hat es die Bedeutung „Nachruhm“, die im Wörterbuch erst bei Johann Christoph Adelung erscheint. Joachim Heinrich Campe vermerkt in seinem „Wörterbuch der deutschen Sprache“ (2. Aufl. 1813) zusammengefasst folgende Bedeutungen von „Nachruf“: (1) einen Ruf an eine sich entfernende Person oder Sache; (2) „einen Ruf, welchen man nach seiner Entfernung, seinem Tode an andere zurückläßt“ (Text des Verstorbenen!); (3) Synonym von „Nachruhm“ (wie Adelung).

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