Die Schengener Abkommen sind internationale Übereinkommen, insbesondere zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Dies sind im Kern die Mitglieder der Europäischen Union, jedoch ohne Großbritannien und Irland. Durch Zusatzabkommen mit der Europäischen Union wurde der Anwendungsbereich auf Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ausgedehnt.

Das erste dieser Abkommen vom 14. Juni 1985 sollte vor allem die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes vorantreiben und wurde nach dem Unterzeichnungsort benannt, der Gemeinde Schengen im Großherzogtum Luxemburg. Die mehrfach modifizierten Regelungen (Schengen I bis III) konstituieren den Schengen-Besitzstand, einen wesentlichen Pfeiler des „Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ der Europäischen Union. Bedeutung und Verdienste des Schengener Abkommens werden im Europäischen Museum Schengen dokumentiert.

Das unkontrollierte Passieren der Binnengrenzen als Prinzip der Schengener Abkommen wurde im Zuge der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 zeitweise von mehreren europäischen Ländern außer Kraft gesetzt, nachdem einzelne Mitgliedsstaaten die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union gefährdet sahen.

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