Die 26 Kantone sind die Gliedstaaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Der Ausdruck Kanton wurde 1475 zum ersten Mal in einer Freiburger Akte verwendet.

Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung und eigene gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Behörden. Alle Kantone besitzen ein Einkammer-Parlament (Grosser Rat, Kantonsrat, Landrat, Parlament; siehe auch: Kantonsparlament). Dieses hat je nach Kanton 49 bis 180 Parlamentssitze.

Die Kantonsregierung (Regierungsrat, Regierung, Staatsrat, Standeskommission) besteht je nach Kanton aus fünf oder sieben Mitgliedern. In jedem Kanton existiert ein zweistufiges Gerichtssystem (erste Instanz: Bezirksgericht, Amtsgericht, Kantonsgericht, Kreisgericht, Landgericht, Regionalgericht, Strafgericht, Zivilgericht; zweite Instanz: Obergericht, Kantonsgericht, Appellationsgericht), dem eine Schlichtungsbehörde (Friedensrichteramt, Vermittleramt) vorangestellt ist.

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