Emil Berliner, (geb. am 20. Mai 1851 in Hannover; gest. am 3. August 1929 in Washington, D.C.) gilt als Erfinder der Schallplatte und des Grammophons.

Er erhielt auch Patente auf andere Erfindungen.

1881 erhielt er die US-amerikanische Staatsbürgerschaft.

(in den USA nannte er sich Emile Berliner)

Zwischen 1881 und 1883 besuchte Emil Berliner Hannover.

Dort gründete er mit seinem Bruder Joseph Berliner die erste europäische Gesellschaft zur Produktion von Telefonteilen, die J. Berliner Telephongesellschaft. 1887 meldete er ein Patent auf einen scheibenförmigen Tonträger an, in den von außen nach innen schneckenförmig und in Seitenschrift eine Rille geritzt und so die Schwingungen der Aufnahme-Membran analog konserviert wurden.

Bestandteil des Patents war auch ein Aufnahme- und Abspielgerät, das ursprüngliche Grammophon.

Das war die Erfindung der Schallplatte, wie Berliner die Scheibe in seiner Muttersprache nannte.

Der große Vorteil der Scheibe gegenüber dem von Thomas Alva Edison 1877 erfundenen und patentierten zylinderförmigen Tonträger war ihre Reproduzierbarkeit. Edisons Zylinder mussten einzeln bespielt werden und waren dadurch für den Normalverbraucher unerschwinglich, eine nach 1902 erfundene Methode, um die Phonographen-Walzen in einem Gießverfahren in größeren Stückzahlen und damit billiger herzustellen, kam zu spät und war dem Pressen der Schellackplatte auch immer unterlegen.

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