Eichmann war der erste Nationalsozialist, der in Israel nach dem Gesetz zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern angeklagt wurde. Der Eichmann-Prozess vor dem Jerusalemer Bezirksgericht (Aktenzeichen 40/61) begann am 11. April 1961 und endete am 15. Dezember des Jahres mit dem Todesurteil. Das Urteil wurde am 29. Mai 1962 durch das Berufungsgericht bestätigt.

Eichmann beharrte vom Beginn des Prozesses bis zum Schluss und auch noch in seinem späteren Gnadengesuch darauf, dass er im juristischen Sinne unschuldig sei, und berief sich auf einen vermeintlichen Befehlsnotstand. Menschlich habe er sich durch die Mitwirkung an der Deportation aber schuldig gemacht. Gleichzeitig bot er an, öffentlich Suizid zu begehen, da Reue nur etwas für kleine Kinder sei, Sühne aber so möglich wäre. Ein persönlich an den israelischen Präsidenten Jizchak Ben Zwi gerichtetes Gnadengesuch Eichmanns wurde abgelehnt. Das Todesurteil, Hängen, wurde am 1. Juni 1962 0:02 Uhr im Ajalon-Gefängnis von Ramla vollstreckt. Er ist der bislang einzige Mensch, der nach einem Gerichtsverfahren der israelischen Justiz zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

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