Das Honorar oder die Auftragnehmervergütung ist die direkte Vergütung von Leistungen. Honorare können fest vereinbart oder erfolgsbezogen sein. Sie können auch einen Ersatz von Provisionen für besondere Leistungen darstellen. Die Zahlung geschieht über die Honorarnote.

Insbesondere bei Leistungen Freier Berufe, beispielsweise von Künstlern, Designern, Autoren (auch Journalisten), Anwälten, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Bauingenieuren, Architekten, Dozenten und Unternehmensberatern wird das Entgelt für diese Leistungen als Honorar bezeichnet.

Ebenso wird der Begriff bei Parlamentariern, Finanzberatern, Rednern sowie Beratern, die nicht freiberuflich sind, verwendet. In Bildungseinrichtungen sind zu einem großen Teil Honorarkräfte im Einsatz; diese bekommen meist ein Honorar pro Unterrichtsstunde. Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen ist der Begriff Gage üblich.

Das Wort leitet sich ab vom lateinischen honorarium „Ehrengeschenk“, das seinerseits auf honor „Ehre“ zurückgeht. Früher wurde Honorar auch synonym zu Ehrensold verwendet. Rechtsberater erhielten im alten Rom keinen Lohn; denn Rechtsrat wurde von angesehenen und wohlhabenden Männern zumeist senatorischen Rangs erteilt, die jede Lohnarbeit als standeswidrig ansahen. Der Rechtsberater erhoffte sich von seiner Tätigkeit vielmehr eine Steigerung seiner sozialen Geltung und damit eine erfolgreiche politische Laufbahn.

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