Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die der Staat zugunsten bestimmter Religionsgemeinschaften von deren Mitgliedern zur Finanzierung religiös motivierter Aufgaben (z. B. Bau und Unterhaltung der Kirchen, Bezahlung der Geistlichen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnheime) erhebt. Sie existiert, in dieser Form, aktuell, im Dezember 2019 vor allem in Deutschland und der Schweiz.

Im Zuge der Amerikanischen Revolution wurde in den USA der Kirchenzehnt abgeschafft. Die Kirchen sind im Wesentlichen auf Spenden angewiesen.

In Brasilien, wo die größte katholische Gemeinde der Erde existiert, zahlen die Katholiken keine Kirchensteuer. Dennoch verliert gerade diese Glaubensgemeinschaft am schnellsten Mitglieder.

In Großbritannien wurden die Kirchen nie enteignet – wie vor allem in Frankreich, Deutschland –, daher bestreiten sie die nicht durch Spenden gedeckten Ausgaben aus ihrem eigenen Vermögen heraus.

In den Niederlanden gibt es keine Kirchensteuer und auch keine staatliche Förderung der Religionsgemeinschaften. Diese finanzieren sich ausschließlich regional aus Spendengeldern.

In Belgien werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.

In Griechenland werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.

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