Verwandte Cousins und Cousinen dürfen in Utah/USA heiraten wenn sie welches Lebensjahr erreicht haben?
Eheschließungsvoraussetzungen:
Das gesetzliche Mindestalter für eine Eheschließung ist 18 Jahre. Das Alter ist nachzuweisen (Geburtsurkunde, Reisepass). Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds. 15 jährige Personen benötigen die Zustimmung der Eltern oder des Vormundes und zusätzlich der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Zuständig ist das Gericht am Ort, an dem der Antragsteller ansässig ist. In diesem Fall soll die Heiratserlaubnis am Sitz des Gerichts beantragt werden.
Nicht die Ehe miteinander eingehen können Verwandte in gerader Linie, Bruder und Schwester, Onkel und Nichte, Tante und Neffe sowie Verlobte, wenn einer von ihnen noch verheiratet ist. Cousins und Cousinen dürfen nur heiraten, sofern Sie entweder über 65 Jahre alt sind oder über 55 Jahre und ein gerichtlicher Nachweis besteht, dass sie keine Kinder bekommen können.
Mehr Infos:
www.germany.info
WERBUNG