Leasing und Kreditfinanzierung wird häufig verwechselt.

Tatsächlich kommt der Begriff "Lease" oder "to lease" aus dem englischen und bedeutet Mieten / Pachten und nichts anderes ist Leasing.

Leasing: Der Leasinggeber verfügt oder kauft eine Sache (oft nach Wunsch seines Kunden (Leasingnehmer) und überlässt es ihm gegen Miet- bzw. Pachtzahlungen. Der Leasingnehmer erwirbt keinerlei Eigentumsrechte an der Leasingsache und gibt die Sache nach Vertragsablauf an den Leasinggeber zurück. Wichtig dabei, wie in jedem anderen Mietvertrag auch, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Sache in dem Zustand zurück zu geben, wie er sie übernommen hat, bzw. entsprechend der vertraglichen Nutzung in einwandfreiem Zustand. Gerade diese Pflicht führt bei geleasten Kraftfahrzeugen immer wieder zu negativen Überraschungen, Rechtsstreiten und hohen Nachzahlungen wegen vertragswidrigem Verhalten, Fahrzeugschäden und Mehrnutzungen gegenüber vertraglichen Vereinbarungen.

Kreditfinanzierug: Einfacher die Finanzierung, hier vergibt der Darlehensgeber ausschließlich die Finanzmittel zum Kauf einer Sache. Ggf. verlangt das Kreditinstiut dazu eine Sicherheit in Form von zb. Sicherungsübereignungen. So war es früher üblich zb. Kfz-Briefe als Sicherheit zu hinterlegen, da ein Kfz ohne den Fahzeugbrief nicht verkauft werden konnte. Seit Einführung der Zulassungsbescheinigungen Teil I u. II ist diese Art der Sicherung eingeschränkt, da beide Dokumente unkompliziert wiederbeschafft werden können.

Mehr Infos: www.adac.de