Der Begriff Schleierfahndung steht umgangssprachlich für verdachts- und anlassunabhängige Personenkontrollen durch Polizeibeamte, die seit 1995 offiziell zulässig und rechtmäßig sind. Zur Überprüfung einer Person reicht ein so genannter „Verdachtschleier“ aus – d. h. der kleinste potenzielle Hinweis, dass sie verdächtig sein könnte. Die Polizei hat die Befugnis, jeden Bürger auf der Straße anzuhalten, dessen Ausweis zu verlangen und beispielsweise nach Waffen zu durchsuchen.

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