Ein handliches Taschenlampenmodell der Firma Daimon wurde 1937 unter dem Namen „Handy“ als Warenzeichen eingetragen: Es war das erste „Handy“ Deutschlands.

In der Schweiz hat sich der Ausdruck Natel (als Abkürzung für Nationales Autotelefon) eingebürgert. Der Ausdruck wird jedoch von der Telefongesellschaft Swisscom als geschützte Marke allein für ihre Dienste beansprucht. Im Zuge der Öffnung des Mobilfunkmarktes verbreitet sich auch in der (deutschsprachigen) Schweiz der vom Netzbetreiber unabhängige Name Handy immer mehr. Die damalige Bundeskanzlerin Corina Casanova erklärte im Jahr 2008, dass die Schweizerische Bundeskanzlei das Wort Handy nicht verwende, weil es ein Beispiel dafür sei, dass Anglizismen „bei uns oft eine andere Bedeutung haben als ihnen im Englischen zukäme“.Außerdem gibt es in der Schweiz bereits seit 1958 den eingetragenen Markennamen Handy für ein bekanntes Geschirrspülmittel der Mifa AG.

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