Ein Gängelband war bis ca. 1800 eine gebräuchliche Laufhilfe für Kleinkinder. Gängelbänder wurden schon seit dem Spätmittelalter, vor allem aber im 18. Jhdt. bei Kindern bis zum Alter von 6 Jahren bei den höheren Gesellschaftsschichten verwendet, insbesondere an den Höfen des Adels.

Gängelbänder bestanden meist aus zwei langen Bändern, die an der hinteren Seite der Kleidungsstücke am rückwärtigen Ärmelansatz angenäht wurden oder in einer geschirrartigen Haltevorrichtung. Waren sie diesem Alter entwachsen, dienten Gängelbänder als Hilfsmittel, um die Kinder in der Nähe zu halten („Gängeln“). Kinder wurden bis ins 18. Jhdt. generell als kleine Erwachsene angesehen. Mit Erreichen des 7. Lebensjahres, wenn sie das Sprechen vollends erlernt hatten, galten sie dann als vollwertige Erwachsene.

Das Verb „gängeln“ wurde schon von Martin Luther verwendet. Der Begriff „Gängelband“ wird 1716 erstmals lexikalisch erwähnt. Im heutigen – wie bereits im früheren – Sprachgebrauch werden die Redewendungen „jemanden gängeln“, „am Gängelband führen“ bzw. „am Gängelband hängen“ in der Regel in einem negativen Zusammenhang verwendet, im Sinne von Einschränkung der Handlungsfreiheit, bis hin zur völligen Abhängigkeit und Bevormundung. Die deutsche Stiftung Liberales Netzwerk verleiht jährlich ein „Gängelband“ als Anti-Auszeichnung, „mit dem ein (gesellschafts-)politischer Entscheidungsträger ausgezeichnet wird, der in besonderem Maße sein Eigeninteresse über das Gemeinwohl gestellt hat“.

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