Was wird als „Februarerlasse“ bezeichnet?
Die Februarerlasse sind zwei Dokumente, die Kaiser Wilhelm II. im Jahr 1890 veröffentlichte und die den Ausbau des Arbeiterschutzes ankündigten. Wilhelm befahl auf der Kronratssitzung vom 24.01.1890 auch unter dem Eindruck des großen Bergarbeiterstreiks im Ruhrgebiet 1889 die Ausarbeitung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Bismarck machte keinen Hehl aus seiner Ablehnung und trat als preußischer Handelsminister zurück. Als Nachfolger empfahl er H.H. von Berlepsch, der z.T. Impuls für den kaiserlichen Vorstoß war. Bismarck ließ die Erlasse ausarbeiten, in denen zwar die neue Sozialpolitik Wilhelms öffentlichkeitswirksam angekündigt wurde, aber durch einige Regeln versucht wurde, die Umsetzung zu verzögern. Die Erlasse betra-fen die Absichtserklärung zu einem verbes-serten Arbeitsschutz. Es sei staatliche Aufga-be, „die Zeit, die Dauer und die Art der Arbeit so zu regeln, dass die Erhaltung der Gesund-heit, die Gebote der Sittlichkeit, die wirtschaft-lichen Bedürfnisse der Arbeiter und ihr Anspruch auf gesetzliche Gleichberechtigung gewahrt bleiben.“ Angekündigt wurden auch Arbeitervertretungen und eine internationale Arbeitsschutzkonferenz. Bei Übergabe der Vorlage riet Bismarck nochmals dringend von der Veröffentlichung ab. Der Kaiser hielt sich nicht daran. Ohne die vorgeschriebene Gegenzeichnung durch Bismarck wurden die Erlasse am 4. Februar 1890 veröffentlicht. Er blieb zwar zunächst noch im Amt, aber die Februarerlasse haben zum Sturz Bismarcks noch im selben Jahr beigetragen.
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