Ausgehend von italienischen Vorbildern, entwickelte sich bereits gegen Mitte des 17. Jhdts. eine eigenständige Operntradition innerhalb des deutschen Sprachgebietes, die auch die Verwendung deutschsprachiger Libretti mit einschließt.

Die erste Oper eines „deutschen“ Komponisten war 1627 die (verschollene) Dafne von Heinrich Schütz, der die Musikform der Oper bei seinem Studienaufenthalt 1609–1613 in Italien kennengelernt hatte.

Kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg etablierten sich auch im deutschsprachigen Raum Opernhäuser zunehmend als zentrale Versammlungs- und Repräsentationsorte der führenden Gesellschaftsschichten. Eine zentrale Rolle spielten dabei die führenden Fürsten- und Königshäuser, die sich zunehmend eigene Hoftheater samt der zugehörigen Künstler leisteten, die in der Regel auch für die (wohlhabende) Öffentlichkeit zugänglich waren. So erhielt München sein erstes Opernhaus 1657, Dresden 1667.

Bürgerliche, d. h. durch Städte und/oder private bürgerliche Akteure finanzierte „öffentliche und populäre“ Opernhäuser existierten hingegen lediglich in Hamburg (1678), Hannover (1689) und Leipzig (1693). Im bewussten Gegensatz zum durch italienischsprachige Opern dominierten Betrieb an den „adligen“ Häusern, setzte insbesondere die Hamburger Oper als ältestes bürgerliches Opernhaus Deutschlands bewusst auf deutschsprachige Werke. So Händel, Keiser, Mattheson und Telemann. Jene etablierten bereits ab Beginn des 18. Jhdts. die Verwendung deutschsprachiger Libretti.

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