In der Vergangenheit war neben der Robe ein charakteristisch geformtes Barett Bestandteil der Amtstracht von Richtern, Staats- und Rechtsanwälten. Das Barett bestand der amtlichen Vorgabe gemäß aus einem rund geschnittenen und leicht gefalteten Kopfteil aus Wollstoff, das mit einer breiten, am unteren Rand des Baretts ansetzenden, steif nach oben abstehenden und seitlich dreieckig eingeschnittenen Krempe versehen war. Farben und Materialien der Barette entsprachen denen der jeweiligen Robe, wobei die Außenseite der Krempe aus dem gleichen Material wie der Robenbesatz gefertigt war.

Richter- und Staatsanwaltsbarette wiesen als zusätzliche Besonderheit eine um den Rand der Krempe laufende Litze auf, deren Farbe und Ausführung den Rang des Trägers erkennen ließen

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