Von 1794 bis 1812 erlaubte das Preußische Landrecht dem Ehemann das Recht, seine Ehefrau zu züchtigen. In Bayern gab es ebenfalls von 1758 an einen Codex, der dem Ehemann das Züchtigungsecht zusprach. Offiziell wurde es erst 1928 aufgehoben.

Heutzutage sind Züchtigungen in der Ehe verboten. Gewalt zwischen Eheleuten ist rechtswidrig und strafbar. Dennoch wird Züchtigung nach wie vor in einigen Kulturen praktiziert. In einigen Ländern und Religionen wird dies sogar erlaubt oder sogar empfohlen.

Es gibt zahlreiche Aussteiger der Zeugen Jehovas, die über körperliche Bestrafung in der Sekte berichten. Im Magazin der Jehovas Wachturm heißt es 1966, dass körperliche Bestrafung der Erziehung diene.

Züchtigung in Form von Schlägen auf den Po oder das Einsperren in einen dunklen Raum sollen bei den Zeugen Jehovas noch heute als Erziehungsmethoden angewendet werden.

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