Der Ältestenrat im antiken Sparta hieß "Gerusia" ("Senat") und bestand aus den beiden Königen Spartas (Doppelkönigtum) und 28 männlichen Spartiaten (Vollbürgern), welche mindestens 60 Jahre alt sein mussten und "Gerontes" ("Greise") genannt wurden. Die Gerusia war vor allem als beratendes Organ tätig und beriet u.a., welche Anträge der Volksversammlung zu unterbreiten waren und welche nicht. Somit war sie an allen staatstragenden Geschäften und bindenden Beschlüssen beteiligt. Besonders bedeutend war die Gerusia für strafrechtliche Prozesse, vor allem für Prozesse zu Kapitalverbrechen, welche mit Todesstrafe, Verbannung oder Verlust des Bürgerrechts geahndet wurden

Die Volksversammlung wurde "Apella" ("Einberufung") genannt. Zur Teilnahme an der Apella war jeder männliche Spartiat berechtigt, sofern er über 30 Jahre alt war und ihm dieses Recht nicht zuvor aberkannt worden war.

Die "Agiaden" und die "Eurypontiden" waren die beiden Königshäuser des antiken Sparta, welche dynastisch strikt voneinander getrennt waren. Aus den Reihen der Agiaden stammten viele bedeutende Könige von Sparta, u.a. Kleomenes I. und Leonidas I., jedoch übten auch Könige aus dem Haus der Eurypontiden, wie Agis II. oder Archidamos II. nachhaltigen Einfluss auf die Politik Spartas aus.

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