Wo wurde die Leibeigenschaft in Deutschland zuerst abgeschafft?
Braunschweig: Im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel wurde die Leibeigenschaft 1433 aufgehoben.
Baden: 1783 folgte der badische Markgraf Karl Friedrich dem Vorbild Kaiser Josephs II. und hob die Leibeigenschaft in der Markgrafschaft Baden auf. Einen Sonderstatus bildete dabei die ehemalige Herrschaft Hauenstein, deren große Anzahl von Freibauern ihre, wohl in dieser Form in Deutschland einzigartigen Selbstverwaltung und freiheitlichen Rechte, über Jahrhunderte hinweg erhalten konnte.
Bayern: Die am Ende des Mittelalters im Kurfürstentum Bayern, mit Ausnahme der Oberpfalz, noch weit verbreitete Leibeigenschaft ging während der nächsten Jahrhunderte kontinuierlich zurück. Durch landesweite Erhebungen 1799 und 1803 lässt sich der Anteil der Leibeigenen an der Bevölkerung auf etwa 2 % schätzen. In der Verfassung des Königreichs Bayern von 1808 sowie in dem Organischen Edikt vom 31. August 1808, wurde die Leibeigenschaft wo sie im Königreich noch bestand ohne Entschädigung aufgehoben.
Hannover: Im Königreich Hannover wurde sie 1833 aufgehoben.
Hessen: Im Großherzogtum Hessen wurde die Aufhebung der Leibeigenschaft per Gesetz vom 25. Mai 1811 verordnet und zum 13. Juli 1813 rechtskräftig. Es wurde eine Entschädigungsleistung der ehemaligen Leibeigenen an die vormaligen Leibherren vorgesehen.
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de.wikipedia.org
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