Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland und der Schweiz eine Gefängnis-Behörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe zu vollziehen. Untersuchungshaft, Sicherungsverwahrung, Ersatzfreiheitsstrafe oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, werden gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt wird zugleich auch die Gesamtheit der Gebäude an einem Standort als solche bezeichnet.

Die JVA unterstehen den Landesjustizministerien.

Jeder JVA ist ein Beirat zugeordnet, der als Vertretung der Öffentlichkeit – der Anstaltsleitung übergeordnet – Aufsichts- und Beratungsaufgaben wahrnimmt.

In mehreren Bundesländern stehen die JVA zusätzlich unter der Beobachtung durch einen Justizvollzugsbeauftragten. Ehrenamtlich tätige Bürger engagieren sich in der sozialen oder kulturellen Betreuung der Häftlinge; sie unterliegen dabei den JVA-internen Abläufen und Weisungen.

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