Immer mehr Firmen wählen als Rechtsform die sogenannte KGaA. Welche Definition hinter der Abkürzung steckt, verraten wir Ihnen in diesem Praxistipp. Die Abkürzung KGaA steht für die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG).

Wie die Aktiengesellschaft gilt auch die KGaA als juristische Person. Somit besitzt die Unternehmensform eine eigene Rechtspersönlichkeit. Im Sinne des Handelgesetzbuches ist die KGaA ein Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten. Die Komplementäre bringen meist mehrere Tausend Euro Eigenkapital in das Unternehmen ein und erhalten dafür einen Platz in der Leitung des Unternehmens. Die Kommanditisten agieren bei der KGaA wie die Aktionäre von Aktiengesellschaften, indem Sie Anteile des Unternehmens erwerben. Nur wenige Unternehmen nutzen diese Unternehmungsform. In den letzten Jahren wurde die KGaA jedoch zunehmend beliebter. Unter anderem werden Henkel, Borussia Dortmund, Cewe, Merck und Fresenius werden als KGaA geführt.

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