Im Herbst des Jahres 8 n. Chr. hielt sich Ovid auf der Insel Elba auf, als ihn der Beschluss des Kaisers Augustus erreichte, dass er nach Tomi (heute Constanța in Rumänien) am Schwarzen Meer verbannt werde. Weder ein Gerichtsverfahren noch ein Beschluss des Senats legitimierten diese Verbannung, wie Ovid später schrieb.

Die über Ovid verhängte Verbannung war – im Gegensatz zur aquae et ignis interdictio, mit der der Betroffene für vogelfrei erklärt und sein Vermögen konfisziert wurde – eine mildere Form, eine relegatio, weswegen er sein Vermögen und sein Bürgerrecht behalten konnte.

Ovid gibt selbst an, dass die Ursachen für seine Verbannung carmen et error gewesen seien, „Gedicht und Verfehlung“. Mit dem Gedicht ist wohl die Ars amatoria gemeint, die dem sittenstrengen Augustus, dem viel an der Wiederherstellung der traditionell-römischen Begriffe von Ehe und Familie lag, ein Dorn im Auge war. Wichtiger muss aber die „Verfehlung“ gewesen sein, da die Veröffentlichung der ars amatoria zum Zeitpunkt der Verbannung bereits acht Jahre zurücklag.

Ovid deutet in seinen Tristia einen weiteren Grund an: Er habe etwas „gesehen, was er nicht habe sehen dürfen“. Es wird in der Forschung zumeist vermutet, dass er Mitwisser in der Ehebruchsaffäre von Augustus’ Enkelin Iulia war. Der wirkliche Grund ist bis heute unklar.

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